Gemäß dem Wunsch des Bauherrn übernehmen wir die Aufgaben eines INSPEKTORS DER BAUTRÄGERAUFSICHT in allen Branchen. Das Baurecht erfordert die Beschäftigung eines Inspektors der Bauträgeraufsicht bei dem Bau von großen und komplizierten Objekten. In einem solchen Fall die Pflicht, BAUTRÄGERAUFSICHT zu bestellen, wird in dem Bescheid über Baugenehmigung enthalten. Während der Ausübung seiner Pflichten ist der Inspektor befugt, die Anweisungen dem Bauleiter zu erteilen, die im Bautagebuch zwecks deren Bestätigung eingetragen werden, und die sich auf folgendes beziehen: Beseitigung von Mängeln, Durchführung von Proben oder Gutachten, Zulassungsbeweisen für Anwendung im Bauwesen von Materialien und Geräten sowie der Verbesserung von falsch ausgeführten Arbeiten.
Die Beschäftigung eines Inspektors der Bauträgeraufsicht erlaubt dem Bauherrn, die Zeit zu sparen und Sicherheit zu haben, dass die Investition mit notwendiger Sorgfalt mit entsprechenden Mitteln realisiert wurde und für möglichst kleine Finanzmittel,
DIE PFLICHTEN EINES INSPEKTORS DER BAUTRÄGERAUFSICHT bestehen darin:
– Vertreten des Bauherrn auf der Baustelle und Kontrolle der Durchführung von Baumaßnahmen gemäß dem Projekt und den Rechtsvorschriften sowie den Grundsätzen der Technik,
– Kontrolle der Qualität ausgeführter Arbeiten und benutzter Materialien,
– Überprüfung und Abnahme von Arbeiten, die bedeckt werden,
– Teilnahme an Proben und Abnahmen technischer Geräte, der Installationen und des ganzen Objektes,
– Bestätigung der tatsächlich ausgeführten Arbeiten und Mängelbeseitigung,
– Kontrolle von Bauabrechnungen,
– Zusammenstellung von Unterlagen, die zur Abnahme des Gebäudes und zur Erlangung der Investitionsabnahme erforderlich sind,
– Beratung dem Investor der Bauträgeraufsicht in technischen, organisatorischen und Verwaltungsfragen, die mit dem Investitionsvorgang zusammenhängen
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